AGB
AGB
I. Allgemeine Bestimmungen:
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Unsere Geschäftsbedingungen sind in jedem Vertrag, der mit uns abgeschlossen wird, enthalten. Andere Bedingungen oder abweichende Vereinbarungen erfordern stets eine schriftliche Zustimmung.
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Unsere Angebote sind unverbindlich. Die Bestellung ist für den Kunden bindend und wird erst für uns verpflichtend, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
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Im Falle einer Auftragsstornierung oder eines Vertragsrücktritts wird eine Stornogebühr in Höhe von 40% des Auftragswertes fällig. Zusätzlich werden die bereits entstandenen Kosten für die Materialbeschaffung in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.
II. Lieferung:
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Unvorhersehbare und unverschuldete Hindernisse sowie Fälle höherer Gewalt, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Ersatzansprüche entstehen.
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Teillieferungen sind zulässig. Wir sind berechtigt, für Teillieferungen in voller Übereinstimmung mit unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen abzurechnen.
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Die vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung des Auftrages und der Ausführungsvarianten. Zudem beginnen die Lieferzeiten erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlungen auf unserem Konto.
III. Gefahrenübergang:
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Mit der Übergabe der Ware auf unserem Firmengelände oder vor Ort beim Kunden geht die Gefahr für den Gegenstand auf den Kunden über.
IV. Zahlungsbedingungen:
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Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
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Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu zahlen. Zudem werden Kosten für Rechtsanwälte oder Inkassobüros fällig.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, eventuelle Gegenforderungen aufzurechnen oder Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.
V. Eigentumsvorbehalt:
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Sollte der Kunde dennoch über die Ware verfügen oder diese veräußern, hat er Forderungen, die aus dieser Veräußerung entstehen, an uns abzutreten.
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Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegenüber Dritten zu wahren. Sollten Dritte Ansprüche, insbesondere Pfandrechte an unseren Gegenständen und Forderungen geltend machen, muss der Kunde uns und alle Dritten unverzüglich schriftlich informieren. Die Wirksamkeit eines solchen Pfandrechts besteht erst nach unserer schriftlichen Zustimmung.
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Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Kunde darf die Ware nicht veräußern, verpfänden oder anderweitig darüber verfügen, solange unser Eigentumsvorbehalt besteht.
VI. Gewährleistung:
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Bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen leisten wir Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende Mängelfreiheit der Produkte. Werden Artikel nach Kundenspezifikation bestellt und gefertigt, beschränkt sich unsere Haftung auf die Ausführung gemäß Kundenangaben.
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Die Gewährleistung beginnt in jedem Fall mit dem Gefahrenübergang. Mängel sind umgehend bei Lieferung oder nach Montageabschluss schriftlich zu melden.
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Bei Mängeln oder Beanstandungen ist der Kunde verpflichtet, die Ware anzunehmen und ordnungsgemäß zu behandeln, ohne dass daraus Ansprüche gegen uns entstehen. Die beanstandete Ware muss zur Besichtigung durch uns bereitgehalten werden.
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Bei ungerechtfertigten Mängelrügen trägt der Kunde alle durch die Überprüfung und Bearbeitung der Mängelanzeige entstandenen Kosten.
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Mängel können durch Reparatur oder Ersatz des fehlerhaften Teils behoben werden. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Änderung der Ausführung besteht nicht.
VII. Haftungsausschluss:
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Wir haften für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Umbau oder Veränderung unserer gelieferten Ware ist jede Haftung ausgeschlossen.
VIII. Gerichtsstand:
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Für alle Rechtsbeziehungen mit unserem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Der Erfüllungsort kann von uns frei bestimmt werden.
IX. Pflege und Wartung:
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Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die erforderliche Pflege und Wartung der Ware nicht durchführt oder die Wartungsintervalle nicht einhält.